Allgemeine Reisebedingungen Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS tritt für alle Kursprogramme sowie des damit verbundenen, von Ihnen gebuchten Hotelaufenthaltes mit Eigenanreise als Veranstalter auf. 1. Anmeldung/Zahlung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung ist mit Abgabe an AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS verbindlich. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS versendet eine schriftliche Terminbestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog oder den Printmedien von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB insolvenzgesichert. Gehen die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen ein, ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und gemäß Ziffer 3 Rücktrittskosten zu berechnen. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an: AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem IBAN: DE31 4625 1630 0020 0007 66 BIC: WELADED1ALK Unberührt hiervon bleibt die Regelung des § 651 k BGB. Bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 651 k BGB darf eine Zahlung vor Beendigung der Reise erst mit Übergabe eines Sicherungsscheins bzw. einer Sicherheit gefordert oder angenommen werden. Ausgenommen davon sind Leistungen gemäß § 651 k Abs. 6 BGB. Einen Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung / Rechnung für Ihre Buchung. 2. Umbuchung Für den Zeitpunkt der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS in Friedrichshafen maßgebend. Umbuchungen des ursprünglichen Reisetermins auf einen anderen verfügbaren Termin sind schriftlich bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS. 3. Rücktrittskosten Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden (wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt) trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. - Im Falle einer Stornierung entstehen Stornokosten jeweils aus dem vollen Gesamtbetrag. Diese staffeln sich wie folgt: Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn ist die Stornierung kostenlos. Ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 25 %. Ab dem 14. - 8. Tag 35 %. Ab dem 7. – einen Tag vor Kursbeginn 75 %. Am Anreisetag oder bei Nichtantritt 100%. Stornierungen können nur in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) akzeptiert werden. Als Stornierungszeitpunkt gilt dann der Eingang des Stornierungsschreibens bei AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS. - Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, gegen eine Gebühr von 20,00 EUR eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt. Bei einer Namensänderung tritt die neu benannte Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Sollten Teilnehmer gemeinsam eine Unterkunft gebucht haben, und tritt im Fall einer Stornierung der Reise durch einen Zimmerpartner keine Ersatzperson an dessen Stelle, ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, den vollen Zimmerpreis vom verbleibenden Partner zu fordern oder diesen - bei Berechnung des Einzelzimmerzuschlages - in einem Einzelzimmer unterzubringen. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS ist weiterhin berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten. 4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung, Ausschluss von einzelnen Kursangeboten AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS kann ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, vom Reisevertrag zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Eine Erstattung der Reiskosten oder eines Teils der Reisekosten erfolgt in diesem Falle nicht. Während der Reise kann ein Teilnehmer in folgenden Fällen vom Einzelkursen ausgeschlossen werden, ohne dass eine Erstattung der Reisekosten oder eines Teils der Reisekosten erfolgt: - Nichtbefolgung von Anweisungen des Reiseveranstalters bzw. des von ihm eingesetzten Coaches, insbesondere sicherheitsrelevanter Anweisungen - Alkoholisierung sowie Drogeneinfluss des Teilnehmers - Nach Einschätzung des Reiseveranstalters bestehen außerordentliche gesundheitliche Risiken für den einzelnen Teilnehmer bei der Ausübung einer entsprechenden Aktivität Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Überschwemmung, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen pro Reise nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Der Rücktritt ist dem Reisenden bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu erklären. Die Erklärung muss unverzüglich erfolgen, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.  b) Der Reiseteilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem bestehenden Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS gegenüber geltend zu machen. Wird die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt und keine gleichwertige andere Reise durch den Kunden angetreten, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 6. Datenschutzbestimmungen Der Reiseteilnehmer willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Programme verarbeitet und genutzt werden, sofern dies zur Durchführung und Auswertung der Programme erforderlich ist. Gleichzeitig kann der Reiseteilnehmer über Neuangebote informiert werden. 7. Leistungen/individuelle Zusatzleistungen Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Online- Beschreibungen der AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS sowie die Print-Programmbroschüren, die für den Reisezeitraum gültig sind. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen Leistungsanspruch gegenüber uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS nur dann verbindlich, wenn diese von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS ausdrücklich bestätigt werden. Hotels bzw. Anbieter von Zusatzleistungen sind nicht berechtigt, im Namen von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS weitergehende Leistungszusagen zu machen. 8. Leistungs- und Preisänderungen Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Änderung der für die betreffende Reise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reiseantritt mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über notwendige Preiserhöhungen wird AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. 9. Wahrheitsgemäße Auskunftserteilung zu Gesundheitsfragen Vor der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter erfolgt ein Telefonat mit dem Reisenden zur Abklärung seines Gesundheitszustandes. Der Reisende ist zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung bezüglich bestehender körperlicher Beschwerden, Einschränkungen und Krankheiten gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, wenn aufgrund dieser durch die Teilnahme an bestimmten Angeboten ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für den Reiseteilnehmer besteht (z.B. Einschränkungen hinsichtlich der Belastungsintensitäten aufgrund von Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes). Sollte sich der Gesundheitszustand hinsichtlich der oben genannten Bedingungen zwischen Telefonat und Reisebeginn verändern, ist dies dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen. Der Veranstalter kann im Vorfeld der Reise vom Reiseteilnehmer die Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Teilnahme an den während der Reisewoche angebotenen Aktivitäten von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS verlangen. 9. Haftung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind c) für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis die Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die Reiseteilnehmer nehmen an den von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS angebotenen Kursveranstaltungen auf eigenem Risiko teil. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS die Ansprüche schriftlich zurückweist. 11. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. 12. Sonstiges Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. 13. Unwirksame Klauseln; Gerichtsstand, Geltendes Recht Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Sitz von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS. Gleiches gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Wenn Sie Verbraucher sind, bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie bei Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, von diesem Ausschluss unberührt. Veranstalter: Aktivreisen Christian Roß Prälat-Lutz.Str. 13/4 88048 Friedrichshafen Telefonnummer: +49 (0) 176 215 00 190 E-Mail-Adresse: info@aktivreisen-ross.de
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Allgemeine Reisebedingungen Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS tritt für alle Kursprogramme sowie des damit verbundenen, von Ihnen gebuchten Hotelaufenthaltes mit Eigenanreise als Veranstalter auf. 1. Anmeldung/Zahlung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung ist mit Abgabe an AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS verbindlich. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS versendet eine schriftliche Terminbestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog oder den Printmedien von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB insolvenzgesichert. Gehen die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfristen ein, ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und gemäß Ziffer 3 Rücktrittskosten zu berechnen. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs- /Rechnungsnummer nur an: AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem IBAN: DE31 4625 1630 0020 0007 66 BIC: WELADED1ALK Unberührt hiervon bleibt die Regelung des § 651 k BGB. Bei Vorliegen einer Reise im Sinne des § 651 k BGB darf eine Zahlung vor Beendigung der Reise erst mit Übergabe eines Sicherungsscheins bzw. einer Sicherheit gefordert oder angenommen werden. Ausgenommen davon sind Leistungen gemäß § 651 k Abs. 6 BGB. Einen Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit der Buchungsbestätigung / Rechnung für Ihre Buchung. 2. Umbuchung Für den Zeitpunkt der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS in Friedrichshafen maßgebend. Umbuchungen des ursprünglichen Reisetermins auf einen anderen verfügbaren Termin sind schriftlich bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS. 3. Rücktrittskosten Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden (wie z.B. Krankheit oder höhere Gewalt) trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- Versicherung. - Im Falle einer Stornierung entstehen Stornokosten jeweils aus dem vollen Gesamtbetrag. Diese staffeln sich wie folgt: Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn ist die Stornierung kostenlos. Ab dem 30. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 25 %. Ab dem 14. - 8. Tag 35 %. Ab dem 7. – einen Tag vor Kursbeginn 75 %. Am Anreisetag oder bei Nichtantritt 100%. Stornierungen können nur in schriftlicher Form (E-Mail, Brief) akzeptiert werden. Als Stornierungszeitpunkt gilt dann der Eingang des Stornierungsschreibens bei AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS. - Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, gegen eine Gebühr von 20,00 EUR eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt. Bei einer Namensänderung tritt die neu benannte Person in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Sollten Teilnehmer gemeinsam eine Unterkunft gebucht haben, und tritt im Fall einer Stornierung der Reise durch einen Zimmerpartner keine Ersatzperson an dessen Stelle, ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, den vollen Zimmerpreis vom verbleibenden Partner zu fordern oder diesen - bei Berechnung des Einzelzimmerzuschlages - in einem Einzelzimmer unterzubringen. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS ist weiterhin berechtigt, alle auf Grund von Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen und diese Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten. 4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung, Ausschluss von einzelnen Kursangeboten AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS kann ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, vom Reisevertrag zurücktreten bzw. nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen. Eine Erstattung der Reiskosten oder eines Teils der Reisekosten erfolgt in diesem Falle nicht. Während der Reise kann ein Teilnehmer in folgenden Fällen vom Einzelkursen ausgeschlossen werden, ohne dass eine Erstattung der Reisekosten oder eines Teils der Reisekosten erfolgt: - Nichtbefolgung von Anweisungen des Reiseveranstalters bzw. des von ihm eingesetzten Coaches, insbesondere sicherheitsrelevanter Anweisungen - Alkoholisierung sowie Drogeneinfluss des Teilnehmers - Nach Einschätzung des Reiseveranstalters bestehen außerordentliche gesundheitliche Risiken für den einzelnen Teilnehmer bei der Ausübung einer entsprechenden Aktivität Wird die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer Gewalt (z.B. Überschwemmung, Erdbeben) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen. 5. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen pro Reise nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten: a) Der Rücktritt ist dem Reisenden bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu erklären. Die Erklärung muss unverzüglich erfolgen, sobald feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.  b) Der Reiseteilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem bestehenden Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS gegenüber geltend zu machen. Wird die Reise wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt und keine gleichwertige andere Reise durch den Kunden angetreten, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 6. Datenschutzbestimmungen Der Reiseteilnehmer willigt ein, dass personenbezogene Daten im Rahmen der AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Programme verarbeitet und genutzt werden, sofern dies zur Durchführung und Auswertung der Programme erforderlich ist. Gleichzeitig kann der Reiseteilnehmer über Neuangebote informiert werden. 7. Leistungen/individuelle Zusatzleistungen Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in den Online-Beschreibungen der AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS sowie die Print- Programmbroschüren, die für den Reisezeitraum gültig sind. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen Leistungsanspruch gegenüber uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS nur dann verbindlich, wenn diese von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS ausdrücklich bestätigt werden. Hotels bzw. Anbieter von Zusatzleistungen sind nicht berechtigt, im Namen von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS weitergehende Leistungszusagen zu machen. 8. Leistungs- und Preisänderungen Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung von Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Änderung der für die betreffende Reise in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reiseantritt mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des Reisepreises, so sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über notwendige Preiserhöhungen wird AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt sind nicht zulässig. 9. Wahrheitsgemäße Auskunftserteilung zu Gesundheitsfragen Vor der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter erfolgt ein Telefonat mit dem Reisenden zur Abklärung seines Gesundheitszustandes. Der Reisende ist zur wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung bezüglich bestehender körperlicher Beschwerden, Einschränkungen und Krankheiten gegenüber dem Veranstalter verpflichtet, wenn aufgrund dieser durch die Teilnahme an bestimmten Angeboten ein erhöhtes gesundheitliches Risiko für den Reiseteilnehmer besteht (z.B. Einschränkungen hinsichtlich der Belastungsintensitäten aufgrund von Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes). Sollte sich der Gesundheitszustand hinsichtlich der oben genannten Bedingungen zwischen Telefonat und Reisebeginn verändern, ist dies dem Veranstalter rechtzeitig mitzuteilen. Der Veranstalter kann im Vorfeld der Reise vom Reiseteilnehmer die Übermittlung einer ärztlichen Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Teilnahme an den während der Reisewoche angebotenen Aktivitäten von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS verlangen. 9. Haftung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind c) für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis zu EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis die Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die Reiseteilnehmer nehmen an den von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS angebotenen Kursveranstaltungen auf eigenem Risiko teil. 10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS geltend machen. Später eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre vertraglichen Ansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS die Ansprüche schriftlich zurückweist. 11. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS zu rügen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. 12. Sonstiges Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. 13. Unwirksame Klauseln; Gerichtsstand, Geltendes Recht Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten der Sitz von AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS. Gleiches gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Sie nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder dieser zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen. Wenn Sie Verbraucher sind, bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie bei Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, von diesem Ausschluss unberührt. Veranstalter: Aktivreisen Christian Roß Prälat-Lutz.Str. 13/4 88048 Friedrichshafen Telefonnummer: +49 (0) 176 215 00 190 E-Mail-Adresse: info@aktivreisen-ross.de