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ADRESSE
Prälat-Lutz-Str. 13/4
88048 Friedrichshafen
Deutschland
KONTAKT
e: info@aktivreisen-
ross.de
f: +49 (0) 7541 933 40 80
m: +49 (0) 176 215 00
190
Allgemeine
Reisebedingungen
Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich
und die von Ihnen mit angemeldeten Personen
die Reisebedingungen an, als deren Vertreter Sie
auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten.
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS tritt für alle
Kursprogramme sowie des damit verbundenen,
von Ihnen gebuchten Hotelaufenthaltes mit
Eigenanreise als Veranstalter auf.
1. Anmeldung/Zahlung
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss
eines Reisevertrages an. Die Anmeldung ist mit
Abgabe an AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS
verbindlich. AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS
versendet eine schriftliche Terminbestätigung.
Der Umfang der vertraglich geschuldeten
Leistungen ergibt sich aus den
Leistungsbeschreibungen im Online-Katalog oder
den Printmedien von AKTIVREISEN CHRISTIAN
ROSS und aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Mit unserer
Bestätigung wird der Vertrag auch für uns
verbindlich, wobei uns die Berichtigung von
Irrtümern aufgrund von offensichtlichen Druck-
oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt
vorbehalten bleibt.
Mit Erhalt der Reisebestätigung und
Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine
Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises
fällig. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor
Reiseantritt zu leisten. Die auf den Reisepreis
geleisteten Zahlungen sind gemäß §651 k BGB
insolvenzgesichert. Gehen die Anzahlung
und/oder Restzahlung nicht entsprechend den
vereinbarten Zahlungsfristen ein, ist
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt, nach
Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag
zurückzutreten und gemäß Ziffer 3
Rücktrittskosten zu berechnen. Bei Anmeldungen
ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des
gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der
Reisebestätigung fällig. Bitte leisten Sie alle
Zahlungen mit Angabe der Buchungs-
/Rechnungsnummer nur an:
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS
Sparkasse Attendorn-Lennestadt-Kirchhundem
IBAN: DE31 4625 1630 0020 0007 66
BIC: WELADED1ALK
Unberührt hiervon bleibt die Regelung des § 651
k BGB. Bei Vorliegen einer Reise im Sinne des §
651 k BGB darf eine Zahlung vor Beendigung der
Reise erst mit Übergabe eines Sicherungsscheins
bzw. einer Sicherheit gefordert oder
angenommen werden. Ausgenommen davon sind
Leistungen gemäß § 651 k Abs. 6 BGB. Einen
Sicherungsschein erhalten Sie zusammen mit der
Buchungsbestätigung / Rechnung für Ihre
Buchung.
2. Umbuchung
Für den Zeitpunkt der Umbuchung ist der
Eingang Ihrer Erklärung bei AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS in Friedrichshafen maßgebend.
Umbuchungen des ursprünglichen Reisetermins
auf einen anderen verfügbaren Termin sind
schriftlich bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn
möglich. Sie bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS.
3. Rücktrittskosten
Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie
kein Verschulden (wie z.B. Krankheit oder
höhere Gewalt) trifft. Es bleibt Ihnen
unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass
im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere
Kosten entstanden sind.
Wir empfehlen in Ihrem eigenen Interesse den
Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-
Versicherung.
-
Im Falle einer Stornierung entstehen
Stornokosten jeweils aus dem vollen
Gesamtbetrag. Diese staffeln sich wie folgt: Bis
zum 30. Tag vor Reisebeginn ist die Stornierung
kostenlos. Ab dem 30. bis zum 15. Tag vor
Reisebeginn 25 %. Ab dem 14. - 8. Tag 35 %. Ab
dem 7. – einen Tag vor Kursbeginn 75 %. Am
Anreisetag oder bei Nichtantritt 100%.
Stornierungen können nur in schriftlicher Form
(E-Mail, Brief) akzeptiert werden. Als
Stornierungszeitpunkt gilt dann der Eingang des
Stornierungsschreibens bei AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS.
-
Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt,
gegen eine Gebühr von 20,00 EUR eine
Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an
der Reise teilnimmt. Bei einer Namensänderung
tritt die neu benannte Person in die Rechte und
Pflichten des Reisevertrages ein.
Sollten Teilnehmer gemeinsam eine Unterkunft
gebucht haben, und tritt im Fall einer
Stornierung der Reise durch einen
Zimmerpartner keine Ersatzperson an dessen
Stelle, ist AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS
berechtigt, den vollen Zimmerpreis vom
verbleibenden Partner zu fordern oder diesen -
bei Berechnung des Einzelzimmerzuschlages - in
einem Einzelzimmer unterzubringen.
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS ist weiterhin
berechtigt, alle auf Grund von
Vertragsänderungen entstehenden Kosten dem
Teilnehmer in Rechnung zu stellen und diese
Beträge einzuziehen bzw. einzubehalten.
4. Rücktritt durch den Veranstalter/Kündigung,
Ausschluss von einzelnen Kursangeboten
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS kann ohne
Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die
Durchführung der Reise trotz Abmahnung
nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält,
vom Reisevertrag zurücktreten bzw. nach Antritt
der Reise den Reisevertrag kündigen. Eine
Erstattung der Reiskosten oder eines Teils der
Reisekosten erfolgt in diesem Falle nicht.
Während der Reise kann ein Teilnehmer in
folgenden Fällen vom Einzelkursen
ausgeschlossen werden, ohne dass eine
Erstattung der Reisekosten oder eines Teils der
Reisekosten erfolgt:
-
Nichtbefolgung von Anweisungen des
Reiseveranstalters bzw. des von ihm eingesetzten
Coaches, insbesondere sicherheitsrelevanter
Anweisungen
-
Alkoholisierung sowie Drogeneinfluss des
Teilnehmers
-
Nach Einschätzung des Reiseveranstalters
bestehen außerordentliche gesundheitliche
Risiken für den einzelnen Teilnehmer bei der
Ausübung einer entsprechenden Aktivität
Wird die Durchführung der Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Höherer
Gewalt (z.B. Überschwemmung, Erdbeben)
erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt, so sind wir und auch Sie
berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen.
5. Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS kann bei
Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von
3 Personen pro Reise nach Maßgabe folgender
Regelungen zurücktreten:
a)
Der Rücktritt ist dem Reisenden bis
spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn zu
erklären. Die Erklärung muss unverzüglich
erfolgen, sobald feststeht, dass die Reise wegen
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird.
b)
Der Reiseteilnehmer kann bei einer Absage
die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen
Reise verlangen, wenn AKTIVREISEN CHRISTIAN
ROSS in der Lage ist, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Kunden aus dem bestehenden
Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht
unverzüglich nach der Erklärung über die Absage
der Reise AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS
gegenüber geltend zu machen.
Wird die Reise wegen des Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt und
keine gleichwertige andere Reise durch den
Kunden angetreten, erhält der Kunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück.
6. Datenschutzbestimmungen
Der Reiseteilnehmer willigt ein, dass
personenbezogene Daten im Rahmen der
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS Programme
verarbeitet und genutzt werden, sofern dies zur
Durchführung und Auswertung der Programme
erforderlich ist. Gleichzeitig kann der
Reiseteilnehmer über Neuangebote informiert
werden.
7. Leistungen/individuelle Zusatzleistungen
Für Umfang und Art der Leistungen gelten
ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen
und Preisangaben in den Online-Beschreibungen
der AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS sowie die Print-
Programmbroschüren, die für den Reisezeitraum
gültig sind. Prospekte anderer Reiseveranstalter,
Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen
Leistungsanspruch gegenüber uns.
Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS nur dann
verbindlich, wenn diese von AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS ausdrücklich bestätigt werden.
Hotels bzw. Anbieter von Zusatzleistungen sind
nicht berechtigt, im Namen von AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS weitergehende Leistungszusagen
zu machen.
8. Leistungs- und Preisänderungen
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der
nach Vertragsabschluss eingetreten und von
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht
vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS berechtigt,
Reiseleistungen zu ändern, sofern die
Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung
objektiv nicht erheblich, für den Reisenden
zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Wir
behalten uns vor, die ausgeschriebenen und bei
der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung von Abgaben für bestimmte
Leistungen, wie z.B. Änderung der für die
betreffende Reise in dem Umfang zu ändern, wie
sich deren Erhöhung pro Person auf den
Reisepreis auswirkt, sofern der Reiseantritt mehr
als vier Monate nach dem Vertragsabschluss
liegt. Übersteigen diese Preisänderungen 5% des
Reisepreises, so sind Sie berechtigt, kostenlos
vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist
unverzüglich uns gegenüber zu erklären. Über
notwendige Preiserhöhungen wird AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS Sie unverzüglich informieren.
Preiserhöhungen ab dem 30. Tag vor Reiseantritt
sind nicht zulässig.
9. Wahrheitsgemäße Auskunftserteilung zu
Gesundheitsfragen
Vor der Buchungsbestätigung durch den
Veranstalter erfolgt ein Telefonat mit dem
Reisenden zur Abklärung seines
Gesundheitszustandes. Der Reisende ist zur
wahrheitsgemäßen Auskunftserteilung bezüglich
bestehender körperlicher Beschwerden,
Einschränkungen und Krankheiten gegenüber
dem Veranstalter verpflichtet, wenn aufgrund
dieser durch die Teilnahme an bestimmten
Angeboten ein erhöhtes gesundheitliches Risiko
für den Reiseteilnehmer besteht (z.B.
Einschränkungen hinsichtlich der
Belastungsintensitäten aufgrund von Herz-
Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes). Sollte sich
der Gesundheitszustand hinsichtlich der oben
genannten Bedingungen zwischen Telefonat und
Reisebeginn verändern, ist dies dem Veranstalter
rechtzeitig mitzuteilen.
Der Veranstalter kann im Vorfeld der Reise vom
Reiseteilnehmer die Übermittlung einer
ärztlichen Bescheinigung zur Unbedenklichkeit
der Teilnahme an den während der Reisewoche
angebotenen Aktivitäten von AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS verlangen.
9. Haftung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die
nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt.
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt
wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich sind
c) für alle gegen den Veranstalter gerichteten
Schadensersatzansprüche aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter
bei Sachschäden bis zu EUR 4.100,-; übersteigt
der dreifache Reisepreis die Summe, ist die
Haftung für Sachschäden auf die Höhe des
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je
Reisenden und Reise.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im
eigenen Interesse der Abschluss einer
Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung
empfohlen.
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Ausflüge, Theaterbesuche usw.) und die in
der Reiseausschreibung ausdrücklich als
Fremdleistung gekennzeichnet werden. Die
Reiseteilnehmer nehmen an den von
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS angebotenen
Kursveranstaltungen auf eigenem Risiko teil.
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Alle im Zusammenhang mit der Reise in Betracht
kommenden Ansprüche müssen Sie innerhalb
eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS geltend machen. Später
eingehende Ansprüche können nur berücksichtigt
werden, wenn der Reisende ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert war. Ihre
vertraglichen Ansprüche verjähren in 12
Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag,
an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist
die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS die Ansprüche
schriftlich zurückweist.
11. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den
Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden gering zu halten.
Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei
AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS zu rügen. Vor einer
eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie
verpflichtet, AKTIVREISEN CHRISTIAN ROSS eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
12. Sonstiges
Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier.
Mehrbettzimmer können nur von
Zusammenreisenden gebucht werden.
13. Unwirksame Klauseln; Gerichtsstand,
Geltendes Recht
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser
AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach
sich.
Wenn Sie Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen sind, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis
unmittelbar oder mittelbar resultierenden
Streitigkeiten der Sitz von AKTIVREISEN
CHRISTIAN ROSS. Gleiches gilt, wenn Sie keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, Sie
nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt
haben oder dieser zum Zeitpunkt der
Klageerhebung unbekannt ist.
Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher
Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts
(CISG) wird ausgeschlossen. Wenn Sie
Verbraucher sind, bleiben zwingende
Bestimmungen des Staates, in dem Sie bei
Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
haben, von diesem Ausschluss unberührt.
Veranstalter:
Aktivreisen Christian Roß
Prälat-Lutz.Str. 13/4
88048 Friedrichshafen
Telefonnummer: +49 (0) 176 215 00 190
E-Mail-Adresse: info@aktivreisen-ross.de